Herzlich willkommen!
Dieses Portal dient dem Zugang zum Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Bearbeitungsphase ist beendet:
LEA ist derzeit nur zur Einsicht Ihrer Daten geöffnet.
Änderungen Ihrer gültigen Antragsdaten können derzeit nur über Ihre zuständige Kreisverwaltung erfolgen. Eine Bearbeitung von Flächen um geänderte Geometrien herunterladen zu können ist dennoch möglich.
Aktuelles
- 11.11.2024 - Bearbeitung in LEA möglich: Flächen in LEA können bearbeitet und exportiert werden. (Anleitung) Wichtig: die Änderungen werden nicht dauerhaft gespeichert. Bei jedem Login werden die bearbeiteten Flächen potentiell durch einen Datenvortrag überschrieben. Die bearbeiteten Flächen werden nicht für die Antragsphase 2025 übernommen!
- 26.09.2024 - VWK-Prüfung: "Prüfbestand -BF- Fläche wird überschritten": Ist in einem Schlag die Beantragung der beihilfefähigen Fläche überschritten, weil z.B. Strommasten oder sonstige Abzugsflächen in der BF Kulisse enthalten sind, wird empfohlen, selbstständig die Schlagfläche auf die Grenze der beihilfefähigen Fläche zurück zu schneiden. Dazu kann das Werkzeug „Inselfläche erstellen“ zur Digitalisierung von Abzugsflächen genutzt werden. Andernfalls bleiben die betroffene Flurstücke fehlerhaft aufgrund Überschreitung der förderfähigen Fläche.
- 07.08.2024 - Monitoring: Im FNN ist der neue Tab "Monitoring" zu finden. Derzeit werden hier noch keine Daten angezeigt. Sie werden weitere Informationen erhalten, wenn Daten zur Verfügung stehen.
- 01.08.2024 - Blauzungenkrankheit: Für die gekoppelten Tierprämien 2024 (Zahlung für Mutterkühe und Zahlung für Mutterschafe und –ziegen gilt folgendes:
Seit Mai 2024 gilt Rheinland-Pfalz nicht mehr als „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (BTV)“.
Betriebe, die mit der Blauzungenkrankheit Probleme haben und bei denen Antragstiere vor Ende des Haltungszeitraumes (15.05. -15.08.) verenden, können als ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden. Die Förderung des jeweiligen Tieres bleibt erhalten. Die nachgewiesen an Blauzungenkrankheit verendeten Tiere müssen nicht in LEA zurückgezogen oder ersetzt werden.
Notwendig ist in diesem Fall, dass die zuständigen Kreisverwaltungen einen fristgerechten formlosen Antrag vom Antragsteller auf Höhere Gewalt erhalten und nachweislich plausible Unterlagen zur Blauzungenkrankheit (z.B. Tierärztliche Bescheinigung mit Ohrmarke des Tieres) zur Dokumentation eingereicht werden.
Fristgerecht ist ein Antrag auf Höhere Gewalt gem. § 14 Abs. 4 GAPInVeKoSG, wenn die Meldung auf Blauzungenkrankheit bei den jeweiligen Antragstieren der zuständigen Kreisverwaltung innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Zeitpunkt des Ereignisses schriftlich gemeldet wird. - 29.05.2024 - Begehungsdiagonalen: Der Begehungsdiagonalen Export funktioniert nicht in allen Fällen problemlos. Meist ist mit einer längeren Dauer des Downloads zu rechnen (ca.1-2h). Die Datei erscheint dann im Downloadordner des Browsers.
Sollte Sie die Wartezeit abschrecken oder der Download nicht korrekt durchlaufen, kann alternativ auch die Funktion Schlaggeometrien als PDF erstellen genutzt werden. Man kann die benötigten Schläge ausdrucken und eigene Begehungsdiagonalen einzeichnen. - 16.04.2024 - Upload von Nachweisen: Stellen Sie beim Hochladen sicher, dass sich keine Sonderzeichen oder Umlaute im Dateinahmen des PDF-Dokuments befinden und die Datei nicht die Maximalgröße von 10 MB überschreitet.
Fachliche Neuerungen für die Antragsphase 2024:
- Anpassungen der Ökoregelungen ab 2024 finden Sie hier.
- Informationen zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung 2024 finden Sie hier.
Hilfsmaterial / Fachvorgaben
- Antragsunterlagen Agrarförderung
- technische Merkblattmappe
- Demovideo
- Quick-Start-Anleitung
- Videos zu Neuerungen am Antrag 2024: Gemeinsamer Antrag und Flächen- und Nutzungsnachweis
- Merkblatt: mögliche Angaben zu Konditionalitäten in LEA
- Infovideos zu den GLÖZ-Standards
- Erkläranimation des BMEL zu den Öko-Regelungen: auf den Social Media Seiten X, Threads und Instagram
- Bearbeitungsphase 2024
Rückfragen und Probleme:
Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltung, bei technischen Problemen steht Ihnen der technische Support unter https://www.eantrag.rlp.de/LEA/-/Kontaktformular zur Verfügung.
Termine und Fristen
- Ende der Antragsphase: 15.05.2024
- Nachmeldung von Flächen / Einreichung antragsrelevanter Dokumente (ohne Kürzung): 31.05.2024
- Verspätete Einreichung des Antrags mit Verfristung: 16.05.2024 - 31.05.2024 (Kürzung von 1% je Kalendertag) -> nach dem 31.05.2024 -> Antrag wird abgelehnt
- Ende des Änderungszeitraums (Bearbeitungsphase): 30.09.2024
- Einreichung des Bestandsregisters (ÖR/AUKM): 31.01.2025
Derzeit bekannte Fehler (Stand 11.11.2024 - behobene Fehler werden zu "Behobene Fehler" verschoben s.u.)
- Allgemein: Derzeit besteht beim Logout eine Fehlfunktion. Um LEA zu beenden, schließen Sie bitte Ihren Browser oder loggen Sie sich unter https://lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal/#/ aus.
- DGL-Kataster: Bitte beachten Sie dass bei der Ausweisung von DGL in LEA der AUKM-Schutz zur Zeit noch nicht berücksichtigt wird. Dadurch kann es dazu kommen, dass Flächen in LEA fälschlicherweise als DGL angezeigt und plausibilisiert werden.
- FNN > Schlagtabelle: Die Sortierung nach der Spalte "Verwaltungskontrolle" funktioniert nicht korrekt.
Login
Halten Sie zum Login ihren zweiten Faktor (Smartphone) bereit. Sie erhalten im Verlauf der Anmeldung ein Einmalpasswort welches Ihnen unter der zuletzt hinterlegten Mobilnummer zugestellt wird.
Dienstleister
Falls Sie bereits einen Dienstleister-Zugang besitzen, oder einen solchen beantragen möchten, folgen Sie bitte dem nachstehenden Link zum Dienstleister-Portal.
Hinweis: Als Antragsteller benutzen Sie bitte den Button "Zur Anwendung".
Geplante Wartungen
Der Landesbetrieb Daten und Information führt regelmäßig Wartungen an den LEA-Systemen durch. Die Wartung erfolgt i.d.R. am ersten Freitag jeden Monats zwischen 04:00 Uhr und 06:00 Uhr. Zu diesen Zeiten kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von LEA kommen.